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   LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 139/17   

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https://dejure.org/2018,55429
LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 139/17 (https://dejure.org/2018,55429)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.09.2018 - L 1 KR 139/17 (https://dejure.org/2018,55429)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. September 2018 - L 1 KR 139/17 (https://dejure.org/2018,55429)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 24/02 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - behindertes Kind -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 139/17
    Dann sei lediglich die Familienversicherung unterbrochen und lebe später wieder auf (Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Mai 2004, B 1 KR 24/02 R).

    Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 18. Mai 2004, B 1 KR 24/02 R, lediglich ausgeführt, dass eine einmal begründete Familienversicherung ohne Altersgrenze (u.a. zeitgleiches Bestehen einer Behinderung und einer Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) durch eine vorübergehende Beschäftigungsversicherung, also eine vorübergehende Vorrangversicherung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, nur überlagert und nicht auf Dauer beseitigt wird, d.h. bei Wegfall der Vorrangversicherung wieder aufleben kann.

    Hierzu führt das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 18. Mai 2004, B 1 KR 24/02 R, ausdrücklich aus:.

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 139/17
    Die Grenze der Auslegung ist dann erreicht, wenn diese sich zum Wortlaut der Norm und dem Willen des Gesetzgebers in Widerspruch setzt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25. Januar 2011, 1 BvR 918/10 - juris -).
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RK 1/96

    Familienversicherung einer versicherungsfreien Beamtin

    Auszug aus LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 139/17
    Es hat dies aus der Akzessorietät der Familienversicherung gefolgert, die bewirkt, dass es bei der Entscheidung über die Mitversicherung von Familienangehörigen zugleich um die Ausgestaltung und den Umfang der Stammversicherung geht (Urteile des Bundessozialgerichts vom 29. Juni 1993, B 12 RK 48/91; vom 23. Oktober 1996, 4 RK 1/96 und vom 16. Juni 1999, B 1 KR 6/99 R - juris -).
  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91

    Jahresarbeitsentgeltgrenze - Familienversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 139/17
    Es hat dies aus der Akzessorietät der Familienversicherung gefolgert, die bewirkt, dass es bei der Entscheidung über die Mitversicherung von Familienangehörigen zugleich um die Ausgestaltung und den Umfang der Stammversicherung geht (Urteile des Bundessozialgerichts vom 29. Juni 1993, B 12 RK 48/91; vom 23. Oktober 1996, 4 RK 1/96 und vom 16. Juni 1999, B 1 KR 6/99 R - juris -).
  • BVerfG, 08.04.2014 - 1 BvR 2933/13

    Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue

    Auszug aus LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 139/17
    Dieser umfasst, dass Gerichte das von ihnen entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nehmen und in ihre Erwägungen einbeziehen.Das Recht auf rechtliches Gehör gebietet allerdings nur, dass die Gerichte die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen, es verpflichtet sie nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen, ihn also zu "erhören" (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, vgl. hierzu: Beschluss vom 8. April 2014, NZS 2014, S. 539 Rdnr. 13 m.w.N.).
  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 6/99 R

    Familienversicherung - Familienangehöriger - Eigenständigkeit - Stammversicherter

    Auszug aus LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 139/17
    Es hat dies aus der Akzessorietät der Familienversicherung gefolgert, die bewirkt, dass es bei der Entscheidung über die Mitversicherung von Familienangehörigen zugleich um die Ausgestaltung und den Umfang der Stammversicherung geht (Urteile des Bundessozialgerichts vom 29. Juni 1993, B 12 RK 48/91; vom 23. Oktober 1996, 4 RK 1/96 und vom 16. Juni 1999, B 1 KR 6/99 R - juris -).
  • LSG Hessen, 21.06.2018 - L 1 KR 291/15

    Beitragsbemessung in gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 139/17
    Insoweit fehlt es abseits der Frage einer Zuständigkeit der Beklagten (vergleiche hierzu: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Juni 2018, L 1 KR 291/15 ) bereits an einem Vorverfahren.
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